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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über das Trennungsgeld der Beamten und Richter (Sächsische Trennungsgeldverordnung – SächsTGV) vom 11. November 1994 (SächsGVBl. S. 1634), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. September 2001 (SächsGVBl. S. 665) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „(Mutterschutzverordnung – MuSchuVO)“ wird durch die Angabe „(Sächsische Mutterschutzverordnung – SächsMuSchuVO)“ ersetzt.
Nach der Angabe „S. 121)“ wird ein Komma und die Angabe „die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 623) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
In § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 wird die Angabe „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen im Freistaat Sachsen (Mutterschutzverordnung– MuSchuVO) vom 1. Februar 1993 (SächsGVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 1997 (SächsGVBl. 1998, S. 5), in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Angabe „Sächsischen Mutterschutzverordnung“ ersetzt.
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