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Das Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 69, 684), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 (SächsGVBl. S. 685), wird wie folgt geändert:
In § 14 werden nach dem Wort „Rundfunkstaatsvertrages“ die Worte „und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ eingefügt.
In § 24 Abs. 1 werden nach dem Wort „Rundfunkstaatsvertrages“ die Worte „und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ eingefügt.
§ 29 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „32“ durch die Angabe „31“ ersetzt.
In Satz 2 Nr. 9 werden die Worte „ein Mitglied die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft“ durch das Wort „entfällt“ ersetzt.
§ 30 wird wie folgt geändert:
In § 30 Abs. 8 Satz 1 werden nach den Worten „und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ die Worte „, soweit nicht die Zuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz gegeben ist.“ eingefügt.
Absatz 10 erhält folgende Fassung:
„(10) Die Versammlung berät den Medienrat im Rahmen der Mitwirkung nach § 32 Abs. 7a.“
In § 32 Abs. 7 wird nach Nummer 7 folgende Nummer 7a eingefügt: „7a. Mitwirkung im Rahmen von § 15 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, insbesondere bei der Erstellung von Satzungs- und Richtlinienentwürfen für die Kommission für Jugendmedienschutz,“.
§ 43 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Rundfunkstaatsvertrages“ die Worte „oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ eingefügt.
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a neu eingefügt:
„2a. entgegen § 17 Abs. 1 Sendungen in Ton und Bild nicht vollständig aufzeichnet und die Aufzeichnungen nicht mindestens bis zum Ablauf der in § 17 Abs. 2 Satz 1 genannten Frist verfügbar hält oder die Aufzeichnungen entgegen § 17 Abs. 2 Satz 1 oder Absatz 4 vorzeitig löscht,“.
In Nummer 5 werden nach dem Wort „Rundfunkstaatsvertrages“ die Worte „oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ eingefügt.
§ 46 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird aufgehoben.
Absatz 4 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.