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Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann bei folgenden Behörden zu den genannten Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Dresden – Stauffenbergallee 2, Raum 4077 01099 Dresden Tag | von bis Montag bis Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: | 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4, EF.0.16 01796 Pirna Tag | von bis Montag bis Freitag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt.
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden,…
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Dresden in 01099 Dresden,…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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