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Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt: – Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Dresden – Stauffenbergallee 2, Raum 4084 01099 Dresden Tag | Zeit Montag bis Donnerstag: | 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag: | 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr – Stadtverwaltung Sebnitz Bürgerbüro des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Kirchstraße 5, Raum 107 01855 Sebnitz Tag | Zeit Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt. Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung auf dem Umweltportal der Landesdirektion Sachsen dauerhaft einsehbar.
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht…
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden,…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 09120 Chemnitz, Altchemnitzer…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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