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Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt: – Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden Abteilung Umweltschutz Referat Oberflächenwasser Hochwasserschutz Telefonnummer: 0351-825 4203 Stauffenbergallee 2, Raum 1070 01099 Dresden Tag | Zeit Montag bis Donnerstag: | 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag: | 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr – Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgerbüro Pirna Telefonnummer: 03501-515 1133, 1134 oder 1136 Schloßhof 2/4 (Haus SF), Raum SF.0.02. 01796 Pirna Tag | Zeit Montag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Auf Grund der aktuellen Corona-Situation kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den oben genannten Telefonnummern erfolgen. Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden niedergelegt.
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen,…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung einschließlich der nach Absatz 1 verkündeten Bestandteile zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten beim…
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee…
1Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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