§ 9 SN-19159Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“
Der Fonds ist zum 31. Dezember 2042 aufzulösen. Über die Verwendung eines zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Fondsvermögens entscheidet der Haushalts- und…
§ 11 DEFGGesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.
§ 8 Abs. 1 AufhFGGesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"
Der Fonds wird mit Ablauf des Jahres 2006 aufgelöst. Das Vermögen des Fonds geht unter Beibehaltung der bisherigen Zweckbindung unverzüglich nach Aufstellung…
§ 8 SN-17957Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“
Der Fonds wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.
§ 9 SächsCorBGSächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz
Der Fonds ist nach Tilgung aller Kredite zum 31. Dezember 2030 aufzulösen. Über die Verwendung eines zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Bestandes…