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In § 4 Nr. 7 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 358) wird das Wort „Landeswohlfahrtsverband“ durch die Wörter „Kommunale Sozialverband Sachsen“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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