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In § 36 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418) wird das Wort „Landeswohlfahrtsverbandes“ durch die Wörter „Kommunalen Sozialverbandes Sachsen“ ersetzt.
In § 4 Nr. 7 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 358) wird…
In Absatz 4 wird die Angabe „§ 36 Abs. 4, §§ 37 bis 40 SächsGemO“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 4, §§ 37 bis 40 der Sächsischen Gemeindeordnung“ ersetzt.
In § 4 Satz 4 wird die Angabe „SächsGemO“ durch die Wörter „der Sächsischen Gemeindeordnung“ ersetzt.
In § 36 wird die Angabe „§§ 3, 5 und 6“ durch die Angabe „§§ 3, 3a Abs. 1 und 2 sowie die §§ 5 und 6“ ersetzt.
§ 16 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.