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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle gemäß § 76 Abs. 5 SGB XI (SchiedPflegeV-VO) vom 17. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 168), zuletzt geändert durch Artikel 62 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 100), wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird das Wort „Landeswohlfahrtsverband“ durch die Wörter „Kommunale Sozialverband“ ersetzt.
In Absatz 2 Nr. 1 Buchst. h wird das Wort „Landeswohlfahrtsverband“ durch die Wörter „Kommunale Sozialverband“ ersetzt.
In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Landeswohlfahrtsverband“ durch die Wörter „Kommunale Sozialverband“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.