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Für die Kündigung der in den Artikeln 1 bis 5 geänderten Staatsverträge ist die dort vorgesehene Kündigungsvorschrift maßgebend.
Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme von Artikel 4 am 1. Oktober 2016 in Kraft. Artikel 4 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Sind bis zum 30. September 2016 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages, des ZDF-Staatsvertrages, des Deutschlandradio-Staatsvertrages, des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 1 bis 5 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen. Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Baden-Württemberg: Winfried Kretschmann Berlin, den 03.12.2015 Für den Freistaat Bayern: Horst Seehofer Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Berlin: Michael Müller Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Brandenburg: Dietmar Woidke Bremen, den 07.12.2015 Für die Freie Hansestadt Bremen: Carsten Sieling Berlin, den 03.12.2015 Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Olaf Scholz Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Hessen: V. Bouffier Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: E. Sellering Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Niedersachsen: Stephan Weil Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Nordrhein-Westfalen: Hannelore Kraft Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Rheinland-Pfalz: Malu Dreyer Saarbrücken, den 03.12.2015 Für das Saarland: A. Kramp-Karrenbauer Dresden, den 03.12.2015 Für den Freistaat Sachsen: St. Tillich Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Sachsen-Anhalt: Reiner Haseloff Berlin, den 03.12.2015 Für das Land Schleswig-Holstein: T. Albig Berlin, den 03.12.2015 Für den Freistaat Thüringen: Bodo Ramelow Protokollerklärung aller Länder zu § 11e Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages
Die Länder erkennen die Fortschritte hinsichtlich ausgewogener Vertragsbedingungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Film- und Fernsehproduktionsunternehmen sowie den Urhebern und Urheberinnen und Leistungsschutzberechtigten an, die in den letzten Jahren durch Vereinbarungen der Partner erreicht wurden. Sie gehen davon aus, dass dieser Prozess fortgesetzt und in diesem Rahmen unter anderem die Verwertungsrechte angesichts der erweiterten Verbreitungsmöglichkeiten angemessen zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt und angemessene Lizenzvergütungen vereinbart werden.
Die Länder erwarten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten Mittel für die Kategorie Programmaufwand auch für diesen Zweck einsetzen, wobei auch gesellschaftsrechtlich von den Anstalten unabhängige Produzenten angemessen berücksichtigt werden sollen. Sie gehen davon aus, dass die zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten, die Mittelplanung und -verwendung insoweit besonders beobachten.
Protokollerklärung aller Länder zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages In Erkenntnis dessen, dass ein wirksamer Jugendmedienschutz allein auf gesetzlichem und technischem Wege nicht erreichbar ist, sehen die Länder die Stärkung von Medienkompetenz als eine wichtige Aufgabe an. In Verfolgung dieses Zwecks unterstützen sie auch weiterhin Lehrende, Eltern und andere Menschen in Erziehungsverantwortung, Kindern und Jugendlichen Medienbildung zu vermitteln.
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