§ 9 AmtsAnwStudStVtr SLStaatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Die Prüferinnen und Prüfer unterstehen in dieser Eigenschaft der Fachaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes…
§ 15 Abs. 5 APOAA NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfertätigkeit unabhängig. Im Übrigen unterstehen sie der Aufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des…
§ 21 Abs. 4 APO JFW NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfertätigkeit unabhängig. Im Übrigen untersteht der Prüfungsausschuss der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des…
§ 24 Abs. 4 GVAO NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. Im Übrigen untersteht der Prüfungsausschuss der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des…
§ 21 RpflAO NRWVerordnung über die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfertätigkeit unabhängig.