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Die Abendgymnasien- und Kollegverordnung vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 12 Absatz 1 und § 14a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird jeweils das Wort „Mittelschule“ durch das Wort „Oberschule“ ersetzt.
In § 7a Absatz 4 Satz 6 werden die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 1“ durch die Wörter „§ 25 Absatz 1 Satz 1“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Artikel 2 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87)“ durch die Wörter „Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai…
In § 14a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Oberschule oder dem Gymnasium“ durch die Wörter „Oberschule, dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule“…
Die Abendgymnasien- und Kollegverordnung vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl.…
§ 20 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.