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§ 11 c Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 3. bis 7. Dezember 2015, wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 wird das Wort „Deutschlandradio“ durch das Wort „Deutschlandfunk“ ersetzt.
In Nummer 3 werden die Wörter „DRadio Wissen“ durch die Wörter „Deutschlandfunk Nova“ ersetzt.
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