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Die Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229) wird wie folgt geändert:
In § 3 Nummer 1 wird die Angabe „1 120“ durch die Angabe „1 080“ ersetzt.
§ 6 wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Nummern 1 bis 3, 10 und 11 werden aufgehoben.
Die Nummern 4 bis 7 werden die Nummern 1 bis 4.
Die Nummer 8 wird die Nummer 5 und das Komma wird durch das Wort „und“ ersetzt.
Die Nummer 9 wird die Nummer 6 und das Komma wird durch einen Punkt am Ende ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Im Übrigen gelten die Richtwerte für die Klassenbildung gemäß § 5 Absatz 4 und der Anlage zur Sächsischen Schulnetzplanungsverordnung vom 10. Juli 2017 (SächsGVBl S. 395), in der jeweils geltenden Fassung.“
Die Anlage wird wie folgt geändert:
Teil 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „4 360“ durch die Angabe „4 505“ ersetzt.
Die Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
Schule | Unterrichtsstunden | leer | leer | leer Unterrichts- stunden „3. Oberschule | 9 225 cc) In Nummer 4 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „10 880“ durch die Angabe „10 840“ ersetzt.
Teil 2 wird wie folgt geändert:
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
aaa) Unterabschnitt 1 Nummer 4 und 5 wird aufgehoben. bbb) Unterabschnitt 3 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: Abschnitt/Fachrichtung | theoretischer Unterricht | fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung | fachliche Begleitung an Förderschulen ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen¹ | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte² „1. Geigenbauer | 1 560 | 2 600 | 40 (19) | 13 (11)“ ccc) Unterabschnitt 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: Abschnitt/Fachrichtung | theoretischer Unterricht | fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung | fachliche Begleitung an Förderschulen ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen¹ | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte² „3. Musikinstrumentenbauer | 1 560 | 2 600 | 40 (19) | 13 (11)“ bb) Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 bis 4 wird wie folgt gefasst: Abschnitt/Fachrichtung | theoretischer Unterricht | fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung | fachliche Begleitung an Förderschulen ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen¹ | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte² „Unterabschnitt 1: Fachbereich Gestaltung
Kommunikationsdesign | 2 800
Produktdesign (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) | 2 800
Unterabschnitt 2: Fachbereich Sozialwesen
a) Heilerziehungspflege (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 1 400 | 1 440 | 390 (187,5) | 125 (109,5)
Heilerziehungspflege (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) | 1 428 | 1 372 | 330 (158,5) | 105,5 (92,5)
Heilpädagogik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) | 880 | 840 | 200 (96) | 64 (56)
a) Sozialpädagogik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 1 388 | 1 372 | 390 (187,5) | 125 (109,5)
Sozialpädagogik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) | 1 428 | 1 372 | 330 (158,5) | 105,5 (92,5)
Unterabschnitt 3: Fachbereich Technik
Bautechnik | 2 800
Bekleidungstechnik | 2 800
Bergbautechnik | 2 800
Bohrtechnik | 2 800
Chemietechnik | 2 800
Elektrotechnik | 2 800
Fahrzeugtechnik | 2 800
Farb- und Lacktechnik | 2 800
Feinwerktechnik | 2 800
Gebäudesystemtechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) | 2 800
Geologietechnik | 2 800
Gießereitechnik | 2 800
Glastechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) | 2 800
Holztechnik | 2 800
Informatik | 2 800
Kältetechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) | 2 800
Kälte- und Klimasystemtechnik | 2 800
Kunststofftechnik | 2 800
Lebensmitteltechnik | 2 800
Maschinentechnik | 2 800
Mechatronik | 2 800
Medizintechnik | 2 800
Metallbautechnik | 2 800
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | 2 800
Textiltechnik | 2 800
Umweltschutztechnik (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) | 2 800
Unterabschnitt 4: Fachbereich Wirtschaft
Betriebswirtschaft | 2 500
Hotel- und Gaststättengewerbe | 2 800
Wohnungswirtschaft in Teilzeit (auslaufend, letztmalige Aufnahme von Schülern im Schuljahr 2017/2018) | 2 240 | “
cc) Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst: Abschnitt/Fachrichtung | theoretischer Unterricht | fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung | fachliche Begleitung an Förderschulen ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen¹ | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte² „Abschnitt 4: Fachoberschulen Unterabschnitt 1: Fachoberschule in Vollzeitausbildung – 1 Jahr
Agrarwirtschaft | 1 280
Gestaltung | 1 280
Sozialwesen | 1 280
Technik | 1 280
Wirtschaft und Verwaltung | 1 280
Unterabschnitt 2: Fachoberschule in Vollzeitausbildung – 2 Jahre
a) Agrarwirtschaft (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 100 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
Agrarwirtschaft (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
a) Gestaltung (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 060 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
Gestaltung (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
a) Sozialwesen (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 060 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
Sozialwesen (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
a) Technik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 100 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
Technik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
a) Wirtschaft und Verwaltung (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 1 900 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
Wirtschaft und Verwaltung (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 beschult werden) | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)“
In Abschnitt 5 wird in der Spalte ausschließlich theoretischer Unterricht die Angabe „4 280“ durch die Angabe „4 240“ ersetzt.
Teil 3 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird in der ersten Spalte das Wort „Abendmittelschule“ durch das Wort „Abendoberschule“ ersetzt.
In Nummer 3 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „5 680“ durch die Angabe „5 640“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.