Art. 2 Nr. 1 SN-17372Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft zum Schuljahr 2017/2018
In § 3 Nummer 1 wird die Angabe „1 120“ durch die Angabe „1 080“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 5 SN-19683Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2022
In Buchstabe l wird die Angabe „11 160“ durch die Angabe „11 240“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 1 Buchst. a SN-18804Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2020
In Nummer 1 wird in der Spalte „Unterrichtsstunden“ die Angabe „4 541“ durch die Angabe „4 445“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 1 Buchst. c SN-17804Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft zum Schuljahr 2018/2019
In Nummer 3 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „9 225“ durch die Angabe „9 172“ ersetzt.
Art. 2 SN-21636Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung von Rechtsnormen für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2026
Die Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Juli 2025 (SächsGVBl. S. 313) geändert worden…