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Die Anlage der Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. August 2017 (SächsGVBl. S. 456) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Teil 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „4 505“ durch die Angabe „4 512“ ersetzt.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
In Buchstabe a wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „14 040“ durch die Angabe „14 120“ ersetzt.
In Buchstabe b wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „13 480“ durch die Angabe „13 560“ ersetzt.
In Buchstabe e wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „13 520“ durch die Angabe „13 720“ ersetzt.
In Buchstabe h wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „13 480“ durch die Angabe „13 560“ ersetzt.
In Buchstabe j wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „13 480“ durch die Angabe „13 560“ ersetzt.
In Buchstabe k wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „12 480“ durch die Angabe „12 920“ ersetzt.
In Nummer 3 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „9 225“ durch die Angabe „9 172“ ersetzt.
In Nummer 4 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „10 840“ durch die Angabe „10 800“ ersetzt.
Teil 2 wird wie folgt geändert:
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
Lfd. Nr. | Bezeichnung | Zahl | Zahl | Zahl „2. | Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr | 1 360 | 360 | 80 (38,5) | 26 (22,5)“ bb) Die bisherigen Nummern 2 bis 10 werden die Nummern 3 bis 11.
In Abschnitt 5 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „4 240“ durch die Angabe „4 140“ ersetzt.
In Teil 3 Nummer 3 wird in der Spalte Unterrichtsstunden die Angabe „5 640“ durch die Angabe „5 600“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.