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Das Sächsische Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Kommunalrechtsänderungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntmachen.
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, den Wortlaut des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Gemeindeordnung, der Sächsischen Landkreisordnung, des Sächsischen Gesetzes über kommunale…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.