Art. 1 Nr. 3 SN-12170Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz und des Landestierseuchengesetzes
In § 10 werden die Absätze 1 und 2 wie folgt gefasst:
Art. 1 Abs. 5 Nr. 7 SN-20950Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
Die bisherigen §§ 3 und 4 werden die §§ 4 und 5 und wie folgt gefasst:
Art. 2 Satz 2 Nr. 4 SN-10179Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
§ 4 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 1 Buchst. b SN-17723Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transplantationsausführungsgesetzes
In Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl.…
Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 SN-20950Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
In § 3 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vom 11. Dezember 1991…