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Der Fonds dient der Leistung finanzieller Unterstützungen im Zusammenhang mit der Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen, soweit sich der Bund an den einzelnen Maßnahmen finanziell beteiligt.
Die konkrete Mittelverwendung des Fonds richtet sich nach den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) und der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen vom 27. August 2020 in der jeweils geltenden Fassung, soweit diese für Fördergebiete des Freistaates Sachsen gelten.
Aus dem Fonds sollen auch Verwaltungsausgaben, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen stehen, finanziert werden.
Die konkrete Mittelverwendung des Fonds erfolgt auf der Grundlage einer Ermächtigung durch Gesetz, Verordnung, Vereinbarung oder Förderrichtlinie, sofern es…
Aus dem Fonds können auch die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen entstehenden Verwaltungsausgaben, Zinsausgaben und Ausgaben…
Die Fondsmittel sind für Investitionsvorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen zu verwenden:
Nähere Ausführungsbestimmungen zu Zweck und Verwaltung des Fonds können in einer im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen zu erlassenden…
Dem Fonds fließen alle dem Freistaat Sachsen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen gewährten Mittel des Bundes direkt zu, soweit sie nicht über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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