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Das Landesblindengeldgesetz vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 714), das zuletzt durch Artikel 45 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 9 wird aufgehoben.
Die §§ 10 bis 12 werden die §§ 9 bis 11.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.