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§ 12 Absatz 2 der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2018 (SächsGVBl. S. 496) wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird das Wort „sieben“ durch das Wort „zehn“ und die Angabe „14“ durch die Angabe „20“ ersetzt.
In Satz 3 wird die Angabe „17“ durch die Angabe „25“ und die Angabe „35“ durch die Angabe „50“ ersetzt.
In Satz 4 wird die Angabe „(SGB V)“ gestrichen und wird die Angabe „7. August 2013 (BGBl. I S. 3108, 3110)“ durch die Angabe „22. März 2019 (BGBl. I S. 350)“ ersetzt.
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