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Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Sächsischen Straßengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Sächsischen Straßengesetzes und des Landesseilbahngesetzes in der vom…
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und…
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den…
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr…
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Justizgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.