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In der laufenden Nummer 47 Tarifstelle 10 der Anlage 1 zum Neunten Sächsischen Kostenverzeichnis vom 21. September 2011 (SächsGVBl. S. 410), das zuletzt durch die Verordnung vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 100) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 4 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 4 Absatz 1“, wird das Wort „Zustimmung“ durch das Wort „Erlaubnis“ und wird die Angabe „§ 18a Abs. 1 Satz 2“ durch die Angabe „§ 18a Absatz 1“ ersetzt.
In Anlage 1 laufende Nummer 91 Tarifstelle 5 des Neunten Sächsischen Kostenverzeichnisses vom 21. September 2011 (SächsGVBl. S. 410), das zuletzt durch die…
In Absatz 2 Satz 3 und 4 werden jeweils die Wörter „nach Anlage 3 des Neunten Kostenverzeichnisses“ durch die Wörter „nach Anlage 3 des Zehnten Sächsischen…
In der laufenden Nummer 18 Tarifstelle 2.2.1 Spalte Gebühren wird die Angabe „Anlage 6“ durch die Angabe „Anlage 4“ ersetzt.
Die laufende Nummer 47 der Anlage 1 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898), das durch Artikel 2 Absatz 2 des…
In der laufenden Nummer 97 der Anlage 1 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.