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Nummer 2 der Anlage des Universitätsklinika-Gesetzes vom 6. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 207), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Buchstabe f wird aufgehoben.
Der bisherige Buchstabe g wird Buchstabe f.
Buchstabe h wird aufgehoben.
Der bisherige Buchstabe i wird Buchstabe g.
Buchstabe j wird aufgehoben.
Die bisherigen Buchstaben k bis n werden die Buchstaben h bis k.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.