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Das Gesetz über das Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig und das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden (Universitätsklinika-Gesetz – UKG) vom 6. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 207), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 401), wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 Satz 4 wird die Angabe „§ 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG)“ durch die Angabe „§ 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG)“ und die Angabe „Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377)“ durch die Angabe „Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 568)“ ersetzt.
In § 11 Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe „§ 78 Abs. 2 Satz 3 SächsHSG“ durch die Angabe „§ 78 Abs. 2 Satz 4 SächsHSFG“ ersetzt.
In § 11 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über das Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig und das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an…
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „§ 11 Absatz 9 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ durch die Wörter „§ 12 Absatz 9 des Sächsischen…
In Satz 4 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SHG) vom 4. August 1993…
Das Gesetz über das Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig und das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen…
Das Gesetz über das Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig und das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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