Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unbeschadet sonstiger Genehmigungserfordernisse bedürfen die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle einer Erlaubnis nach diesem Staatsvertrag.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle den Zielen des § 1 zuwiderlaufen. Sie ist schriftlich zu erteilen und zu befristen. Die Erlaubnis kann, auch nachträglich, mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle den Zielen des § 1 zuwiderlaufen. Sie ist schriftlich zu erteilen und zu…
1Der Betrieb einer Spielhalle bedarf der Erlaubnis nach diesem Gesetz. 2Die Erlaubnis nach diesem Gesetz umfasst zugleich die Erlaubnis nach § 24 des…
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der…
die Erteilung, Versagung und Rücknahme der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach § 33i,
Die Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.