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Eine Aufhebung der Sperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Dies gilt auch dann, wenn bei Beantragung der Sperre für deren Laufzeit eine bestimmte Frist genannt wurde. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre nach § 8a Absatz 6 gestellt werden. Wird kein Antrag nach Satz 1 gestellt, endet die Sperre nicht.
Der Antrag auf Aufhebung der Sperre ist bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde zu stellen. Es genügt die Weiterleitung des Antrags durch einen Veranstalter oder Vermittler.
Im Falle eines Antrags auf Aufhebung einer Selbst- oder Fremdsperre veranlasst die für die Führung der Sperrdatei zuständige Behörde die Aufhebung der Sperre durch entsprechende Eintragung in die Sperrdatei. Die Aufhebung der Sperre wird nach Eintragung, jedoch im Fall einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche und im Fall einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Behörde wirksam. Dem Antragsteller ist die Entsperrung mitzuteilen.
Im Falle eines Antrags auf Aufhebung einer Fremdsperre hat die für die Führung der Sperrdatei zuständige Behörde unverzüglich nach Eingang des Antrags den Veranstalter oder Vermittler, der die Eintragung der Fremdsperre vorgenommen hat, über den Eingang des Antrags zu informieren. Beruht die Fremdsperre auf einer Mitteilung Dritter, sind diese ebenfalls über den Antrag und die Möglichkeit, einen erneuten Sperrantrag zu stellen, zu informieren.
Im Falle eines Antrags auf Aufhebung einer Selbst- oder Fremdsperre veranlasst die für die Führung der Sperrdatei zuständige Behörde die Aufhebung der Sperre…
Ein Antrag auf eine Selbstsperre oder Fremdsperre kann auch bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber entscheidet auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person nach Ablauf der Sperrfrist über die Aufhebung…
Die Registerbehörde hat eine Übermittlungssperre auf Antrag der betroffenen Person zu löschen, es sei denn, die Übermittlungssperre ist von Amts wegen im…
Die Sperrung des Kontos ist aufzuheben, wenn der Grund für die Sperrung nicht mehr besteht. Die Registerverwaltung unterrichtet den Kontoinhaber über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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