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Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber kann Personen sperren, die gegen die Spielordnung gemäß § 14 Absatz 2 oder die Spielregeln verstoßen, gegen die ein begründeter Verdacht eines solchen Verstoßes besteht oder denen auf Grund des Hausrechts der Zutritt zur Spielbank untersagt wurde. Es muss von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber eine spielbankübergreifende Störerdatei errichtet werden, in der im Fall einer Störersperre nach Satz 1 die Daten von den betroffenen Personen, die Dauer der Sperre und die Tatsachen, die zur Sperre geführt haben, gespeichert werden.
Nach Einrichtung der Störersperre teilt die Spielbank der betroffenen Spielerin oder dem betroffenen Spieler Art und Dauer der Sperre unverzüglich schriftlich mit.
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber entscheidet auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person nach Ablauf der Sperrfrist über die Aufhebung der Störersperre. Die gesperrte Spielerin oder der gesperrte Spieler hat einen Anspruch auf Löschung der Spielersperre, wenn die Gründe, die zur Eintragung in die Sperrdatei geführt haben, nachweislich nicht mehr gegeben sind.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber muss für ihre oder seine in Nordrhein-Westfalen konzessionierten Spielbanken eine spielbankübergreifende…
Unter den Voraussetzungen des § 10 des Spielbankgesetzes NRW in Verbindung mit der Spielbankverordnung NRW [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieser…
Das Spielbankunternehmen kann Personen sperren, denen wegen Verstoßes gegen die Spielbankordnung oder die Spielregeln, wegen eines begründeten Verdachtes eines…
Die Sperre soll unter Verwendung der Daten gemäß Absatz 2 den für Spielersperren im Sinne des § 8 Absatz 2 zuständigen Stellen anderer Länder übermittelt…
Veranstalter und Vermittler sollen ein Spielkonto sperren, wenn der Verdacht besteht, dass Gewinne unrechtmäßig erworben wurden, gegen gesetzliche Bestimmungen,…
Zum Zwecke der Einlasskontrolle und der Speicherung der vom Spiel ausgeschlossenen Personen hat die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber nach § 9…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.