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Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Kommunaler Strukturfonds“ vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 797, 806) wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird aufgehoben.
Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.
§ 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Auflösung des Fonds Hiermit wird der Kommunale Strukturfonds mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 aufgelöst.“
Folgender § 8 wird angefügt: „§ 8 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“
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