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Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“ vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656) wird wie folgt geändert:
§ 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die konkrete Mittelverwendung des Fonds richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, und den hierzu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen sowie dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656, 657), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 274) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.“
§ 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 werden die Wörter „Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656)“ durch die Wörter „Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 639)“ ersetzt und das Wort „und“ am Ende wird gestrichen.
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. Zuführungen in Höhe von 22 790 850 Euro im Haushaltsjahr 2017,“.
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.
In § 4 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349)“ durch die Wörter „Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 630)“ ersetzt.
In § 7 Satz 2 werden nach den Wörtern „Abwicklung des Fonds“ die Wörter „sowie die gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 3“ eingefügt.
In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 639)“ durch die Wörter „Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli…
Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“ vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 656), das zuletzt durch Artikel 5 des…
§ 3 Absatz 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: „f) Zuführungen an den Fonds ,Brücken in die Zukunft’,“.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: „1. Zuführungen in Höhe von 806 000 000 Euro im Haushaltsjahr 2018 für a) Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 Satz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.