Gesetze
Gesetz wird geladen …
In den §§ 2 und 3 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. Mai 1997 (SächsGVBl. S. 413), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „des Innern“ durch die Wörter „für Regionalentwicklung“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.