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In § 2 des Gesetzes zur Durchführung der Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 13. Mai 1997 (SächsGVBl. S. 413) wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In § 2 des Gesetzes zur Durchführung der Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 13. Mai 1997 (SächsGVBl. S. 413), das durch Artikel 8…
In den §§ 2 und 3 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. Mai 1997 (SächsGVBl. S.…
In § 18 Abs. 8 Satz 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In § 85 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 und 4 wird jeweils das Wort „Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 3 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.