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In der Überschrift der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Belegungsbindungen im Freistaat Sachsen vom 29. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 449) werden die Wörter „des Innern“ durch die Wörter „für Regionalentwicklung“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „bei der Landesdirektion“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 19a Abs. 1 und 2“ durch die Angabe „§ 8 Abs. 1 und 2“ ersetzt.
In der Überschrift der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch die Verordnung vom 30.…
In § 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sowie § 86 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016…
In § 10 Absatz 1 Satz 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 2019 (SächsGVBl. S. 718) werden die Wörter „des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.