Art. 52 Nr. 4 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 11 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „des Innern“ durch die Wörter „für Soziales“ ersetzt.
Art. 8 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 2 des Gesetzes zur Durchführung der Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 13. Mai 1997 (SächsGVBl. S. 413) wird das Wort…
§ 3 Abs. 2 WoFGGesetz über die soziale Wohnraumförderung
Die Länder führen die soziale Wohnraumförderung als eigene Aufgabe durch. Sie legen das Verwaltungsverfahren fest, soweit dieses Gesetz keine Regelungen trifft.…