Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellenförderverordnung vom 23. Dezember 2008 (SächsGVBl. 2009 S. 15), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „Verbraucherschutz“ durch die Wörter „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ ersetzt.
§ 4 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „67 000“ durch die Angabe „69 000“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „12 000“ durch die Angabe „14 000“ ersetzt.
Folgender Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Ergänzend zu der in Absatz 1 genannten Förderung kann eine nach dieser Verordnung geförderte Beratungsstelle in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche Sachmittel in Höhe von jeweils bis zu 671 Euro zur Verbesserung der digitalen Ausstattung erhalten.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.