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Die Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 229), die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert. Teil 2 der Anlage wird wie folgt geändert:
Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Abschnitt | ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte „Unterabschnitt 1: Fachbereich Gestaltung
| Kommunikationsdesign (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Kommunikationsdesign (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680“.
Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird aufgehoben.
Nummer 3 wird Nummer 2.
Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Lfd. Buchst. | Abschnitt | ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte „Unterabschnitt 3: Fachbereich Technik
| a) | Bautechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Bautechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Bekleidungstechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Bekleidungstechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Bergbautechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Bergbautechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Bohrtechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Bohrtechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Chemietechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Chemietechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Elektrotechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Elektrotechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Fahrzeugtechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Fahrzeugtechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Farb- und Lacktechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Farb- und Lacktechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Feinwerktechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Feinwerktechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Geologietechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Geologietechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Gießereitechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Gießereitechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Holztechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Holztechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Informatik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Informatik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| Kältetechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung, auslaufender Bildungsgang) | 2 800
| a) | Kälte- und Klimasystemtechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Kälte- und Klimasystemtechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Kunststofftechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Kunststofftechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Lebensmitteltechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Lebensmitteltechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Maschinentechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Maschinentechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Mechatronik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Mechatronik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Medizintechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Medizintechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Metallbautechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Metallbautechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680
| a) | Textiltechnik (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Textiltechnik (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680“
Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Lfd. Buchst. | Abschnitt | ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte „Unterabschnitt 4: Fachbereich Wirtschaft
| a) | Betriebswirtschaft (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 500
| Betriebswirtschaft (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 380
| a) | Hotel- und Gaststättengewerbe (gilt für Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 beschult wurden, bis zum Ende ihrer Ausbildung) | 2 800
| Hotel- und Gaststättengewerbe (gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 beschult werden) | 2 680“.
Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Abschnitt | ausschließlich theoretischer Unterricht | ausschließlich fachpraktischer Unterricht | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen | fachliche Begleitung von Praktika oder berufspraktischen Ausbildungen an berufsbildenden Förderschulen für Sinnesgeschädigte „Unterabschnitt 2: Fachoberschule in Vollzeitausbildung – 2 Jahre
| Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
| Gestaltung | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
| Gesundheit und Soziales | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
| Technik | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)
| Wirtschaft und Verwaltung | 1 920 | 80 (38,5) | 26 (22,5)“.
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