Gesetze
Gesetz wird geladen …
1Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt: Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 • | Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz Abteilung Umweltschutz Referat Oberflächenwasser Hochwasserschutz Telefonnummer: 0371 532-1661 oder -1662 Altchemnitzer Straße 41, Raum 451 09120 Chemnitz Montag bis Donnerstag: | 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr • | Landratsamt Erzgebirgskreis Umweltamt Untere Wasserbehörde Telefonnummer: 03735 601-6181 Schillerlinde 6, Raum 216 09496 Marienberg Montag und Freitag: | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag | 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag | 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr 2Auf Grund der aktuellen Situation kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern erfolgen. 3Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz niedergelegt.
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen,…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung einschließlich der nach Absatz 1 verkündeten Bestandteile zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten beim…
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.