Art. 1 Satz 2 Nr. 8 Buchst. b SN-19551Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung
In Satz 6 werden das Komma und die Wörter „für das Wintersemester 2021/2022 ab dem 4. September 2021 und für die folgenden“ durch die Wörter „und für das“…
§ 2 RegStudZV SLVerordnung zur Festlegung der individuellen Regelstudienzeit Vom 11. Mai 2021
Für die im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 an den in § 1 genannten Hochschulen immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wird…
Art. 5 Abs. 3 SN-18950Bildungsstärkungsgesetz
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann durch Rechtsverordnung regeln, dass auch für dem Wintersemester 2020/21 folgende Semester, in…
Art. 1 Nr. 1 Buchst. c Doppelbuchst. aa SN-19195Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung
In Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Wintersemester 2020/2021 in der Zeit vom 28. August 2020 bis zum 26. September 2020“ durch die Wörter…
Art. 1 Abs. 3 SN-12604Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen
„(21) § 12 Abs. 2 gilt für alle Studenten, die ab dem Wintersemester 2012/2013 immatrikuliert werden.