Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß Artikel 53 der Richtlinie 2005/36/EG darf erst nach Ausstellung des Europäischen Berufsausweises nach der Richtlinie 2005/36/EG oder nach der Anerkennung einer Berufsqualifikation vorgenommen werden.
Die Überprüfung muss in angemessenem Verhältnis zur auszuübenden Tätigkeit stehen. Gegen die Überprüfung der Sprachkenntnisse können Rechtsbehelfe nach den allgemeinen Vorschriften eingelegt werden.
Bestehen erhebliche und konkrete Zweifel daran, dass die Sprachkenntnisse für die berufliche Tätigkeit ausreichen, so sind diese zu überprüfen. Eine Überprüfung…
Wurde die Berufsqualifikation in einem Mitgliedstaat erworben oder anerkannt, ist eine Überprüfung der Sprachkenntnisse durch die zuständige Stelle erst nach…
Die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse gemäß Artikel 53 der Richtlinie 2005/36/EG darf erst nach Ausstellung des…
Eine Überprüfung der Sprachkenntnisse darf durch die zuständige Stelle gemäß § 42 Absatz 3 erst nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens erfolgen; sie muss…
Wurde die Berufsqualifikation in einem der in § 1 Absatz 2 Satz 1 genannten Staaten erworben oder anerkannt, ist eine Überprüfung der Sprachkenntnisse durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.