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Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt: – Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Chemnitz – Abteilung Umweltschutz Referat Oberflächenwasser, Hochwasserschutz Telefonnummer 0371-532 16 79 Altchemnitzer Straße 41, Raum 455 09120 Chemnitz Tag | Zeit Montag bis Donnerstag: | 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr – Landratsamt Vogtlandkreis Dezernat II Amt für Umwelt Untere Wasserbehörde Telefonnummer 03741-3002125 Bahnhofstraße 42–48, Raum 242 08523 Plauen Tag | Zeit Montag bis Freitag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Auf Grund der aktuellen Situation kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern erfolgen. Zusätzlich ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen, Themenseite Umwelt, Oberflächenwasser/Hochwasserschutz dauerhaft digital einsehbar.
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 09120 Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, niedergelegt.
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 09120 Chemnitz, Altchemnitzer…
1Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee…
Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen,…
Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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