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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Artikel 7 bis 9 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
Artikel 10 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 22. April 2005 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz
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