Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…
Art. 2 Abs. 1 SN-19636Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-17214Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-21193Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-3716Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrenstoffrechts
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.