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§ 66 Absatz 1 der Sächsischen Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung vom 13. September 2021 (SächsGVBl. S. 1124) wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „und das Sommersemester 2021“ durch ein Komma und die Wörter „das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/2022“ ersetzt.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Dies gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zur Prüfung im Termin der staatlichen Pflichtfachprüfung 2020/2, 2021/1, 2021/2 oder 2022/1 zugelassen wurden.“
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