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Das Sächsische Juristenausbildungsgesetz vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „§ 5 Abs. 1“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 1“ ersetzt.
In Satz 2 wird das Wort „sein“ durch das Wort „seine“ ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „(SächsBG)“ gestrichen.
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 5 Abs. 1 DRiG“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes“ ersetzt.
In § 4 Absatz 2 und § 5 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „als Vorsitzender des Prüfungsausschusses“ gestrichen.
In § 6 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „seinen“ durch das Wort „seine“ ersetzt.
In § 7 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 8 Satz 2 Nr. 8“ durch die Wörter „§ 8 Satz 2 Nummer 10“ ersetzt.
§ 8 Satz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 7 wird das Wort „Geltendmachung,“ durch die Wörter „Geltendmachung und“ ersetzt und die Wörter „und die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsbestimmungen“ werden gestrichen.
Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 eingefügt: „8. Kontrollen zur Aufdeckung von Verstößen gegen Prüfungsbestimmungen auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel, die Mitwirkungspflichten der Prüfungsteilnehmer an Kontrollen und die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsbestimmungen;“.
Die bisherige Nummer 7a wird Nummer 9 und die Angabe „§ 7 Abs. 2 Satz 2“ wird durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Satz 2“ ersetzt.
Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 10 und in Halbsatz 1 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2“ durch die Wörter „§ 7 Absatz 2“ ersetzt.
Die bisherige Nummer 9 wird Nummer 11.
§ 7 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Angabe „§§ 70, 96, 100, 102 und 107“ durch die Angabe „§§ 63, 75, 77, 80 und 86“ und die Angabe „Verordnung vom 18. August 2011 (SächsGVBl.…
Der bisherige § 9 wird § 10 und Satz 2 wird wie folgt geändert:
§ 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In § 47 Satz 2 wird die Angabe „4“ durch die Angabe „5“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.