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Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (SächsGVBl. S. 105), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. August 2020 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 4 Absatz 3 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „§ 6 Absatz 2 Satz 4“ durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Satz 4“ ersetzt.
In § 32 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Vorbereitungsdienst“ die Wörter „und die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst“ eingefügt.
§ 34 wird wie folgt geändert:
Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben.
Die Absätze 6 bis 8 werden die Absätze 4 bis 6.
§ 39 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.