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In § 17 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz vom 23. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 663) werden die Wörter „der Forstbehörden“ durch die Wörter „des Staatsbetriebes Sachsenforst“ ersetzt.
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