Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Finanzverwaltungszuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), die zuletzt durch Verordnung vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 253) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Zuständigkeiten im Bereich der Finanzverwaltung und zur Festlegung einer Internetplattform zur Versteigerung unanbringbarer Sachen durch die Finanzämter (Finanzverwaltungszuständigkeitsverordnung – FVwZuVO)“.
Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Finanzämter können in ihrem Besitz befindliche unanbringbare Sachen im Internet über die Plattform www.zoll-auktion.de versteigern.“
Ziffer I der Anlage wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 Spalte 2 werden die Wörter „Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer“ durch die Wörter „Besteuerung von Rennwetten, Sportwetten, Lotterien, Ausspielungen, virtuellem Automatenspiel und Online-Poker“ ersetzt.
In Nummer 2.1 Spalte 2 werden nach dem Wort „Spielbankabgabe“ die Wörter „und der Gewinnabgabe“ eingefügt.
Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst: Lfd. Nr.: | Aufgabe | Zuständige(s) Finanzamt/Finanzämter | Die Zuständigkeit ist ausgedehnt auf das Gebiet/den Bezirk des Finanzamtes „2.2 | Steueraufsicht Spielbanken | Leipzig II | Freistaat Sachsen“.
Nach Nummer 2.2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: Lfd. Nr.: | Aufgabe | Zuständige(s) Finanzamt/Finanzämter | Die Zuständigkeit ist ausgedehnt auf das Gebiet/den Bezirk des Finanzamtes „3. | Festsetzung und Erhebung der Online-Casinospielsteuer | Leipzig II | Freistaat Sachsen“.
Die bisherigen Nummern 3 bis 12 werden die Nummern 4 bis 13.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.