§ 29 StFGGesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine…
§ 35 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Die Klage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz hat keine aufschiebende Wirkung.
§ 13 SanktDGGesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 39 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt,
§ 13 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erteilung der Erlaubnis und der vorläufigen Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.