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Die Sächsische Schulnetzplanungsverordnung vom 10. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 395), die durch die Verordnung vom 16. September 2021 (SächsGVBl. S. 1145) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 5 Absatz 4 wird das Wort „Schüler“ durch die Wörter „Schülerinnen und Schüler“ ersetzt.
In der Anlage wird die Zeile „Berufsschule“ wie folgt gefasst:
Berufsschule | Klasse | Planungs- richtwert „Berufsschule | Klassen für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen für die Berufsausbildungsvorbereitung (§ 3 Absatz 1 BSO) | 20 Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag | 20 Klassen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung | 12“.
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