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Die Sächsische Freie-Träger-Schulverordnung vom 12. Januar 2017 (SächsGVBl. S. 5), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Nummer 6 und 7 wird das Wort „Schüler“ durch die Wörter „Schülerinnen und Schüler“ ersetzt.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
In Nummer 5 wird das Komma am Ende durch das Wort „sowie“ ersetzt.
In Nummer 6 wird das Wort „sowie“ durch einen Punkt ersetzt.
Nummer 7 wird aufgehoben.
Nach § 4 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Satz 1 gilt ebenso für dauerhafte Erweiterungen der angezeigten Tätigkeit bezogen auf ein Fach oder Lernfeld.“
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Schüler“ durch die Wörter „Schülerinnen und Schüler“ ersetzt.
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden vor dem Wort „eine“ die Wörter „auf Anforderung des Landesamts für Schule und Bildung“ eingefügt.
In Nummer 3 werden die Wörter „Anzahl, Umfang und Inhalt der“ durch die Wörter „Nachweise über die“ ersetzt.
In Nummer 7 wird das Wort „Schülern“ durch die Wörter „Schülerinnen und Schülern“ ersetzt.
In § 8 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Schüler“ durch die Wörter „Schülerinnen und Schüler“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.